Stand: September 2026
Du darfst in Schweden durch fremde Wälder laufen, auf einer fremden Wiese Blaubeeren pflücken und am Ufer eines Sees baden, der jemand anderem gehört. Niemand muss es dir erlauben. Das Jedermannsrecht in Schweden, auf Schwedisch allemansrätten, steht sogar in der Verfassung. Viele Deutsche kennen davon aber nur die Hälfte: das, was erlaubt ist. Die andere Hälfte sind Pflichten, und an denen scheitern Urlauber öfter, als man denkt.
Ich bin seit über 30 Jahren in Südschweden unterwegs. Die Regeln, die hier stehen, habe ich trotzdem nicht aus dem Gedächtnis aufgeschrieben, sondern bei der schwedischen Naturschutzbehörde Naturvårdsverket nachgelesen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Jedermannsrecht steht seit 1994 in der Verfassung und erlaubt dir, über fremdes Land zu gehen, Rad zu fahren und Blumen, Beeren und Pilze zu pflücken, solange die Art nicht geschützt ist.
- Tabu sind die hemfridszon um Wohn- und Ferienhäuser, Äcker mit Frucht, Gärten und junge Aufforstungen und alles von lebenden Bäumen, auch Äste, Rinde und Harz.
- Mit dem Zelt darfst du ein bis zwei Nächte weit weg von Wohnhäusern übernachten, für Wohnmobile und Dachzelte gilt das nicht, und Fahrzeuge mit Motor sind im Gelände grundsätzlich verboten.
- Ein Lagerfeuer ist nur sicher auf Kies, Sand oder am festen Grillplatz erlaubt und nie bei Feuerverbot, und ob eines gilt, zeigt dir die kostenlose App Brandrisk Ute.
- Angeln gehört nicht zum Jedermannsrecht: Frei angeln darfst du mit der Rute nur an der Küste und in den fünf größten Seen, für alle anderen Gewässer brauchst du ein fiskekort.
Inhalt: 9 Abschnitte
- Nicht stören, nicht zerstören: der Kern des Jedermannsrechts
- Was dir das Jedermannsrecht in Schweden erlaubt
- Wo das Jedermannsrecht in Schweden endet
- Feuer: das Jedermannsrecht gibt dir kein Recht darauf
- Angeln gehört nicht zum Jedermannsrecht
- Mit Hund: Aufsichtspflicht vom 1. März bis 20. August
- Müll, Essensreste und die Toilette im Wald
- Nationalparks und Naturreservate: eigene Regeln
- Das Jedermannsrecht aus Sicht der Hausbesitzer
Nicht stören, nicht zerstören: der Kern des Jedermannsrechts
Naturvårdsverket fasst das ganze Prinzip in drei Wörtern zusammen: inte störa, inte förstöra. Nicht stören, nicht zerstören. Wer sich daran hält, liegt meistens richtig, auch ohne jede Detailregel zu kennen.
Seit 1994 steht das Jedermannsrecht in der schwedischen Verfassung, der Regeringsformen. Im 2. Kapitel, § 15, geht es eigentlich um den Schutz des Eigentums. Der letzte Satz lautet: „Alle ska ha tillgång till naturen enligt allemansrätten“, jeder soll nach dem Jedermannsrecht Zugang zur Natur haben, unabhängig vom Eigentum.
Was genau dazugehört, regelt kein einzelnes Gesetz. Das Umweltgesetzbuch, der miljöbalken, verlangt in Kapitel 7, § 1 nur, dass jeder, der das Jedermannsrecht nutzt, Rücksicht und Sorgfalt zeigt. Den Rest ergeben das Strafgesetzbuch, Urteile und Tradition. Deshalb gibt es auch so wenige feste Zahlen. Wie weit du von einem Haus wegbleiben musst, steht nirgends in Metern.
Für Fragen zu einer bestimmten Gegend ist die Länsstyrelse zuständig, die Provinzregierung. Lokale Verbote, etwa in Parks oder auf Friedhöfen, legt die Gemeinde fest, die kommun.
Was erlaubt ist, was nur unter einer Bedingung geht und was verboten ist, auf einen Blick. Die Einzelheiten stehen in den Abschnitten darunter.
| Was | Erlaubt? | Hinweis |
|---|---|---|
| Zu Fuß über fremdes Land, durch Wald und über Felsen | ja | außerhalb der hemfridszon ums Haus |
| Radfahren, auch auf Privatwegen | ja | nicht auf Reitwegen |
| Blumen, Beeren und Pilze pflücken | ja | keine geschützten Arten (fridlyst) |
| Tote Zweige und Zapfen vom Boden | ja | einzelne lose Steine meist auch |
| Baden | ja | an Stränden, die nicht zu einem Grundstück gehören |
| Mit Kanu oder Boot an Land gehen, ankern, kurz festmachen | ja | Vogel- und Robbenschutzgebiete beachten |
| Weide mit Tieren durchqueren | mit Bedingung | Tiere nicht stören, Tor schließen |
| Zelten | mit Bedingung | ein bis zwei Nächte, weit weg von Wohnhäusern, nicht auf Äckern oder Weiden |
| Im Boot übernachten | mit Bedingung | einzelne Nächte, wie beim Zelt |
| Fremde Bootsbrücke nutzen | mit Bedingung | vorübergehend, außerhalb eines Grundstücks und vom Haus nicht zu sehen |
| Über einen Hofplatz gehen | mit Bedingung | nur wo ein Weg hindurchführt, nicht stehen bleiben |
| Lagerfeuer | mit Bedingung | nur sicher auf Kies, Sand oder am festen Grillplatz, nicht bei Feuerverbot |
| Vogel- und Robbenschutzgebiete | mit Bedingung | in der Schutzzeit nicht an Land, oft 1.4. bis 15.7. oder 31.7. |
| Hund in der Natur | mit Bedingung | vom 1.3. bis 20.8. nicht frei laufen lassen, in Nationalparks immer Leine |
| Toilette in der Natur | mit Bedingung | weit weg von Wasser, Wegen und Häusern, Loch graben und abdecken |
| E-Bike im Gelände | nein | nur mit Erlaubnis des Grundbesitzers, auf ausgeschilderten Radwegen oft erlaubt |
| Haselnüsse und Eicheln vom Baum, Heidekraut | nein | nur mit Erlaubnis des Besitzers |
| Äste, Rinde oder Harz von lebenden Bäumen | nein | auch keine Birkenrinde, umgestürzte Bäume bleiben liegen |
| Mistel | nein | in ganz Schweden geschützt, auch heruntergefallene Beeren |
| Pflanzen ausgraben | nein | auch keine ungeschützten |
| Boot mit Trailer an fremdem Ufer einsetzen | nein | nur mit Zustimmung des Grundbesitzers |
| Übernachten im Wohnmobil oder Dachzelt | nein | die Regel fürs Zelt gilt dafür nicht |
| Rasten oder zelten in der hemfridszon | nein | wie groß sie ist, hängt vom Gelände ab |
| Äcker mit Frucht, Gärten, junge Aufforstungen | nein | im Winter auf Skiern über ein gefrorenes, nicht eingesätes Feld erlaubt |
| Auto, Motorrad, Quad oder Wohnmobil im Gelände | nein | verbietet das Geländefahrgesetz |
| Angeln | nein | nicht Teil des Jedermannsrechts, Ausnahmen im Abschnitt zum Angeln |
| Müll liegen lassen | nein | 800 Kronen Strafe, auch für Kippen und Kaugummi |
Was dir das Jedermannsrecht in Schweden erlaubt
Wandern und Radfahren fast überall
Du darfst zu Fuß über fremdes Land gehen, über Felsen, durch Wälder, auf Wegen und Schotterstraßen. Auch Weiden mit Tieren darfst du durchqueren, solange du die Tiere nicht störst und das Tor hinter dir schließt. Stell dich nie zwischen eine Kuh und ihr Kalb.
Radfahren gehört ebenfalls dazu, auch auf Privatwegen, den enskilda vägar. Naturvårdsverket rät, nasse und schlammige Pfade zu meiden und Moos auf Felsplatten, Moore und weiche Wiesen zu umfahren. Auf Reitwegen ist Radfahren verboten.
Ein Punkt, den viele nicht auf dem Schirm haben: Das E-Bike fällt nicht unter das Jedermannsrecht. Für Fahrten mit dem Elektrorad im Gelände brauchst du die Erlaubnis des Grundbesitzers. Auf ausgeschilderten Radwegen ist es oft trotzdem erlaubt, weil es dort Absprachen gibt. Frag im Zweifel beim Betreiber des Weges nach.
Beeren und Pilze, auch auf fremdem Land
Wild wachsende Blumen, Beeren und Pilze darfst du pflücken, solange die Art nicht geschützt ist. Rechtlich gehören die Beeren dem Grundbesitzer, solange sie am Strauch hängen. Er darf dich aber nicht am Pflücken hindern. Das gilt für Blaubeeren im Wald genauso wie für Preiselbeeren und Pfifferlinge.
Anders bei Nüssen. Haselnüsse und Eicheln von wachsenden Bäumen gehören nicht zum Jedermannsrecht, dafür brauchst du die Erlaubnis des Besitzers. Der Grund ist historisch: Früher trieb man Schweine zur Mast in den Wald, und Nüsse und Eicheln waren ihr Futter. Tote Zweige und Zapfen vom Boden darfst du mitnehmen, einzelne lose Steine meist auch.
Baden, Kanu und Boot
Baden darfst du an jedem Strand, der nicht zu einem Grundstück gehört. Mit Kanu, Kajak oder Boot darfst du an Land gehen, ankern und kurz festmachen. Eine fremde Bootsbrücke darfst du vorübergehend nutzen, wenn sie außerhalb eines Grundstücks liegt und vom Haus aus nicht zu sehen ist. Kommt der Besitzer, machst du Platz. Übernachten im Boot geht nach derselben Faustregel wie beim Zelt: einzelne Nächte.
Was nicht dazugehört: das Boot mit dem Auto und Trailer an einem fremden Ufer ins Wasser zu lassen. Dafür brauchst du die Zustimmung des Grundbesitzers.
Zelten, kurz gefasst
Mit dem Zelt darfst du ein bis zwei Nächte in der Natur übernachten, weit weg von Wohnhäusern und nicht auf Äckern oder Weiden. Für Wohnmobile und Dachzelte gilt das nicht. Die Einzelheiten, von der Gruppengröße bis zu den Stellplätzen, habe ich im Artikel über Camping in Schweden zusammengestellt.
Wo das Jedermannsrecht in Schweden endet
Die hemfridszon ums Haus
Rund um jedes Wohn- und Ferienhaus liegt die hemfridszon, die Zone des Hausfriedens. Dort gilt das Jedermannsrecht nicht. Wie groß sie ist, hängt vom Gelände ab. In einem Villengebiet mit Zaun oder Hecke können es wenige Meter sein. Steht ein Haus frei in offenem, flachem Land, ist die Zone deutlich größer. Ein Graben, ein Waldrand oder ein Weg in vernünftigem Abstand zum Haus markieren oft die Grenze.
Die Faustregel der Behörde: Wer nur vorbeigeht, darf näher heran als jemand, der Pause macht, Beeren pflückt oder angelt. Wer zeltet, hält noch mehr Abstand. Über einen Hofplatz darfst du laufen, wenn ein Weg hindurchführt, stehen bleiben darfst du dort nicht.
Äcker, Pflanzungen und lebende Bäume
Äcker mit wachsender Frucht sind tabu, auch am Rand entlang, wenn du dabei etwas zertrittst. Das Gleiche gilt für eingesäte Grasflächen für Winterfutter, die vall, für Gärten und für Aufforstungen mit jungen Pflanzen. Im Winter, wenn der Boden gefroren ist und nichts eingesät ist, darfst du vorsichtig mit Skiern über ein Feld.
Von lebenden Bäumen nimmst du nichts: keine Äste, keine Rinde, keine Birkenrinde zum Feuermachen, kein Harz. Auch Heidekraut nimmst du nur mit Erlaubnis des Besitzers. Die Mistel ist in ganz Schweden geschützt, von ihr pflückst du gar nichts, auch keine heruntergefallenen Beeren. Umgestürzte Bäume bleiben ebenfalls liegen, sie gehören dem Grundbesitzer und sind Lebensraum für Insekten.
Geschützte Pflanzen
Manche Arten sind fridlyst, also geschützt. Das kann landesweit gelten oder nur in einer Provinz. Bei manchen darfst du gar nichts pflücken, bei anderen einen Strauß für dich, aber nichts ausgraben. Welche Arten in deiner Region geschützt sind, steht auf der Seite der jeweiligen Länsstyrelse. Ausgraben ist grundsätzlich nicht vom Jedermannsrecht gedeckt, auch nicht bei ungeschützten Pflanzen.
Vogel- und Robbenschutzgebiete
An der Küste und in den Schären gibt es fågelskyddsområden und sälskyddsområden, Schutzgebiete für Vögel und Robben. Zu bestimmten Zeiten darfst du dort nicht an Land gehen, und manchmal nicht einmal nah ans Ufer paddeln. Ein häufiger Zeitraum ist der 1. April bis 15. Juli oder bis 31. Juli, einzelne Gebiete sind länger gesperrt. Im Vogelschutzgebiet Utö bei Ronneby in Blekinge ist zum Beispiel vom 1. April bis 15. Juli jeder Aufenthalt verboten, an Land und auf dem Wasser bis 50 Meter vor dem Ufer. Die Gebiete sind oft mit gelben oder rot-gelben Schildern markiert. Wer mit dem Kajak durch die Schären von Blekinge paddeln will, schaut vorher auf die Karte der Länsstyrelse.
Alles mit Motor
Autos, Motorräder, Quads und Wohnmobile haben im Gelände nichts zu suchen. Das Geländefahrgesetz, die terrängkörningslagen, verbietet grundsätzlich das Fahren auf schneefreiem Naturboden. Ausnahmen gibt es etwa für Land- und Forstwirtschaft, nicht für Urlauber. Das Jedermannsrecht ist ein Recht für Menschen zu Fuß, auf dem Rad, auf Skiern und im Kanu.
Feuer: das Jedermannsrecht gibt dir kein Recht darauf
Das überrascht viele. Ein Lagerfeuer ist in Schweden nur erlaubt, wenn du es sicher machst. Naturvårdsverket empfiehlt feste Grillplätze oder Kies und Sand als Untergrund. Kein Feuer auf Moos, Torf oder Waldboden, dort glimmt die Glut unter der Erde weiter. Auch nicht auf Felsplatten oder großen Steinen: Die können springen und sind danach dauerhaft beschädigt.
Wenn es trocken ist, verhängen Länsstyrelse oder kommun ein eldningsförbud, ein Feuerverbot. Dann ist Grillen auf festen Grillplätzen oft noch erlaubt. Beim skärpt eldningsförbud, dem verschärften Verbot, ist meistens beides untersagt, Feuer und Grill, egal wo. Das Verbot gilt auch in Naturschutzgebieten.
Am besten installierst du vor der Reise die kostenlose App Brandrisk Ute. Sie stammt von der schwedischen Behörde für Zivilverteidigung (Myndigheten för civilt försvar), gibt es auch auf Englisch und zeigt für deinen Standort die Brandgefahr auf einer Skala von 1 bis 6 und ob gerade ein Feuerverbot gilt. Die Daten zum Verbot kommen direkt von den Länsstyrelser. Ab Stufe 5 rät die Behörde vom Grillen und Feuermachen ab, auch wenn kein Verbot besteht.
Angeln gehört nicht zum Jedermannsrecht
Hier liegen viele Urlauber falsch. Angeln ist nicht Teil des Jedermannsrechts. Das Jedermannsrecht bringt dich nur an den See, die Angel darfst du deshalb noch lange nicht auswerfen.
Es gibt eine Ausnahme, und die ist großzügig: Mit Rute und einigen anderen Handgeräten darfst du frei angeln, und zwar an der gesamten Küste und in den fünf größten Seen, dem Vänern, Vättern, Mälaren, Hjälmaren und dem Storsjön in Jämtland. Netze sind für Gäste nicht frei. Schleppangeln vom Boot, das Trolling, ist im öffentlichen Wasser weiter draußen grundsätzlich frei, im ufernahen Privatwasser aber nur an Teilen der Küste. Von Östhammar nördlich von Stockholm bis Blekinge, auf Gotland und in den fünf großen Seen brauchst du dafür die Erlaubnis des Fischereiberechtigten. Die Einzelheiten stehen im Artikel Angeln in Schweden. Für Lachs an der Küste von Norrland gelten eigene Regeln.
Für alle anderen Seen und Flüsse brauchst du ein fiskekort, eine Angelkarte. Die kaufst du meist online über den örtlichen Fischereiverein oder in Portalen wie iFiske. Mindestmaße und Schonzeiten veröffentlicht die Behörde für Meer und Gewässer, Havs- och vattenmyndigheten. Kläre das am besten vor der Reise und nicht erst mit der Rute in der Hand am Ufer. Welche Seen sich für ein Ferienhaus mit Boot und Steg eignen, steht in meinem Artikel Ferienhaus in Schweden am See.
Mit Hund: Aufsichtspflicht vom 1. März bis 20. August
Hunde sind im Jedermannsrecht willkommen, unter einer Bedingung. Vom 1. März bis 20. August darf dein Hund in der Natur nicht frei laufen, weil Rehe, Elche und Bodenbrüter in dieser Zeit Junge haben. Das Gesetz sagt nicht wörtlich „Leine“, in der Praxis läuft es laut Naturvårdsverket aber fast immer darauf hinaus.
In allen schwedischen Nationalparks gilt Leinenpflicht, das ganze Jahr. In einigen Parks im Norden sind Hunde nur auf bestimmten Wegen oder in bestimmten Monaten erlaubt, auf der Insel Gotska Sandön gar nicht. Was du sonst noch für die Reise brauchst, von Chip bis Fährkabine, steht im Ratgeber mit dem Hund nach Schweden.
Müll, Essensreste und die Toilette im Wald
Was du mitbringst, nimmst du wieder mit. Das klingt banal, hat in Schweden aber Zähne: Wer Müll in der Natur liegen lässt, kann von der Polizei vor Ort eine Strafe von 800 Kronen bekommen. Seit dem 1. Januar 2022 gilt das auch für Zigarettenkippen und Kaugummi. Größere Mengen werden als Straftat verfolgt.
Auf einen Punkt weist die Behörde derzeit besonders hin: Lass keine Wurst- oder Schinkenbrote im Wald liegen. Die Afrikanische Schweinepest kann über Fleischreste auf Wildschweine übergehen, und das Virus überlebt lange in der Natur. Für Menschen ist sie ungefährlich.
Wenn keine Toilette in der Nähe ist, darfst du dein Geschäft in der Natur verrichten. Such dir einen Platz weit weg von Gewässern, Wegen und Häusern, grab ein Loch und deck es gut ab. Feuchttücher gehören immer in den Müllbeutel. Eine kleine Schaufel und ein paar Hundekotbeutel für das Papier gehören auf die Packliste für den Schweden-Urlaub.
Nationalparks und Naturreservate: eigene Regeln
In nationalparker und naturreservat gilt das Jedermannsrecht auch, aber mit Einschränkungen, manchmal auch mit Erweiterungen. Jedes Gebiet hat eigene Vorschriften, die föreskrifter. Typisch sind:
- Feuer nur an festen Feuerstellen oder gar nicht
- Zelten nur auf ausgewiesenen Plätzen oder gar nicht
- Radfahren und Reiten nur auf markierten Wegen
- Beeren pflücken nur für den eigenen Bedarf, manchmal nur so viel, wie du vor Ort isst
- Hunde immer an der Leine, in manchen Gebieten gar nicht erlaubt
Die Regeln stehen auf den Tafeln am Eingang und auf der Seite der Länsstyrelse. Für die Nationalparks findest du die Vorschriften gesammelt bei Naturvårdsverket.
Das Jedermannsrecht aus Sicht der Hausbesitzer
Ich habe selbst ein Ferienhaus in Südschweden, und das Jedermannsrecht gilt auch auf meinem Grund. Außerhalb der hemfridszon darf jeder über das Land gehen und Beeren pflücken, genau wie im Staatswald. Ein Schild mit „Privat mark“ oder „Ej obehöriga“ darf ein Grundbesitzer dort nicht einfach aufstellen, dafür braucht er die Genehmigung der Gemeinde. Wer über einen Kauf nachdenkt, sollte das vorher wissen, genauso wie die Regeln zum Uferschutz (strandskydd), die ich im Artikel Haus in Schweden kaufen erkläre.
Aus deutscher Sicht klingt das nach Zumutung. In der Praxis funktioniert das System, weil beide Seiten die Regeln kennen: Der Besucher weiß, dass er Abstand zum Haus hält und nichts kaputt macht. Der Besitzer weiß, dass er den Wald nicht absperren kann. Wer ein Ferienhaus in Schweden mietet, steht übrigens auf der Seite des Besitzers: Die hemfridszon um dein Mietshaus schützt auch dich.
Drei Dinge für den ersten Urlaub
Für den ersten Urlaub gilt: Lerne nicht jede Einzelregel auswendig. Merk dir drei Dinge. Abstand zu Häusern, nichts von lebenden Bäumen, und vor jedem Feuer in die App schauen. Den Rest regelt „inte störa, inte förstöra“.
Was hat dich am schwedischen Jedermannsrecht am meisten überrascht? Schreib es in die Kommentare.
Beitragsbild: Waldweg bei Figeholm, Kalmar län, Foto von Saša Avramović auf Unsplash
Post aus Südschweden
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